KIS – Kirchliche Immobilien-Strategie – oder: Wie weniger mehr sein soll …
Die Kirchenmitgliedszahlen gehen rapide zurück. Für Wetzlar sind wir bald bei ca. 8000 Gläubigen angekommen. Das ist ein Verlust – für die Verbreitung der frohen Botschaft ebenso wie für die Gemeinschaften vor Ort. Überall ist es zu spüren. Und es wird auch pastoral versucht, dagegen zu steuern.
In diesem Artikel aber soll es um unsere Gebäude gehen. Auch die Kirchensteuergelder gehen massiv zurück. Das heißt, dass wir einen Großteil unserer 12 Gebäude in Wetzlar so umgestalten müssen, dass sie sich in ihrer Baulast und den Nebenkosten selbst tragen, oder verkaufen. Für sie gibt es keine Zuschüsse mehr aus Limburg. Und entgegen mancher Parolen auf unseren Straßen hat auch die Kirchengemeinde Unsere Liebe Frau in Wetzlar keine nennenswerten Rücklagen für den Baubereich.
Daher hat die KIS-Gruppe aus Mitgliedern des Pfarrgemeinderates und Verwaltungsrates nach der zweijährigen inhaltlichen Vorarbeit folgendes beschlossen. Alle diese Schritte sind ja immer zeitnah auf unserer Homepage nachzulesen.
Folgende Gebäude brauchen eine kostenneutrale Nutzung oder werden veräußert:
1. Die drei Kindertagesstätten-Gebäude nebst Grundstücken werden der Stadt zum Kauf angeboten. Ebenso als Erweiterungsmöglichkeit das Pfarrhaus in St. Walburgis. Die pädagogische Betreuung sichern wir uns vertraglich für einen längeren Zeitraum.
2. Das Jugendheim am Dom, das Kirchengebäude in St. Walburgis und das Gemeindezentrum/Pfarrhaus St. Bonifatius brauchen eine neue Nutzung oder neue Eigentümer. Da gibt es auch schon teilweise erste Überlegungen.
Die Michaelskapelle ist in der Baulast des Dalbergschen Kirchenfonds und bleibt vorerst unberührt. Ebenso das Zentrale Pfarrbüro, hier müssen jedoch die Betriebskosten gesichert werden.
Als Schwerpunkte der Pfarrei bleiben erhalten der Dom, das Gertrudishaus (mit Vermietungen), das Kirchgebäude St. Bonifatius und das Gemeindezentrum/Kirche St. Markus.
Dieser Vorschlag unserer Gremien wurde durch die Zuständigen im Bistum NICHT als genehmigungsfähig in der vorliegenden Form angesehen. Das heißt, dass noch mehr gespart werden muss. Darüber wird nach Vorliegen der entsprechenden Unterlagen zu reden sein.
Pfarrversammlung: Der PGR hat beschlossen eine Pfarrversammlung zu diesen und anderen Themen möglichst in 2024 zu veranstalten. Diese konnte leider noch nicht terminiert werden, da erst die schriftlichen und endgültigen Unterlagen vorliegen müssen. Sobald dies vollständig ist, wird der PGR dazu breit einladen.