Der Pfarrgemeinderat hat im Februar 2024 die erforderlichen pastoralen Leitlinien der Pfarrei verabschiedet.
„Mit der Stufe 2 der Kirchlichen Immobilienstrategie (KIS), muss im Jahr 2024 beraten und entschieden werden, welche pastoralen Schwerpunkte in den einzelnen Kirchorten verfolgt werden und welche Ressourcen, vor allem in Form von Gebäuden dazu nötig sind“.
Das Dokument aus der Sitzung am 17.02.2024 basiert auf den Ergebnissen des letzten PGR sowie der Befragung der Ortsauschüsse aus dem Jahr 2023. Es wurde vom PGR in Zusammenarbeit mit den Ortsauschüssen sowie dem Pastoralteam erarbeitet und beschreibt sowohl die vereinbarten Schwerpunkte wie auch eine mögliche Nutzung der Räumlichkeiten der Pfarrei. Diese Leitlinien werden selbstverständlich in Zukunft regelmäßig geprüft und überarbeitet.
Auf Basis dieser Leitlinien wird die Arbeitsgruppe KIS durch Begleitung des Bistums in Stufe 2 besonders unter Einbeziehung der finanziellen Lage der Gemeinde sowie einer Prüfung und Bewertung des Gebäudestandes ein Gebäudenutzungskonzept erarbeiten, welches finanziell dauerhaft von der Pfarrei getragen werden kann.
Neben der Anwendung in KIS sind die pastoralen Leitlinien auch insofern relevant, als dass diese eine neu hinzugekommene Voraussetzung für die Finanzierung von zukünftigen Baumaßnahmen durch das Bistum sind. Dieser Aspekt zeigt in besonderer Weise die Dringlichkeit der Erstellung und Verschriftlichung dieser Leitlinien auf, weshalb der PGR sich umso mehr freut, dass diese bereits in der ersten Sitzung verabschiedet werden konnten.
Die pastoralen Leitlinien wurden vom PGR-Vorstand im Anschluss an die folgenden Gottesdienste vorgestellt:
03.03.24 9:15 Uhr in der Hospitalkirche und in St. Bonifatius
03.03.24 11:00 Uhr in St. Walburgis
10.03.24 11:00 Uhr in St. Markus
Für den Pfarrgemeinderat
Karina Scharmann (Vorsitzende)