Der Pfarrgemeinderat (PGR) leitet mit dem Pfarrer zusammen die Pfarrei in pastoralen Angelegenheiten.
Er bildet Ausschüsse:
Der Verwaltungsrat (VRK) regelt alle finanziellen Angelegenheiten der Pfarrei und vertritt sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Mitglieder werden vom PGR gewählt.
Der Dalbergfonds ist eine über 200 Jahre alte Stiftung kirchlichen Rechts. Die Mitglieder werden vom PGR gewählt.