Ab dem 3. Adventssonntag gilt im ganzen Bistum die Regelung, dass nur Geimpfte - Genesene - Getestete an den Gottesdiensten teilnehmen dürfen.
Dafür ist ein entsprechender Nachweis am Eingang vorzuzeigen. Ohne diesen gibt es keinen Zutritt zu den Gottesdiensten.
Diese Regelung versucht den drohenden Lock-Down zu verhindern und die Religionsfreiheit so weit als möglich zu gewährleisten. Wir bitten um Verständnis bei allen Beteiligten und hoffen, dass wir auch so einen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten. Vorerst werden voraussichtlich bis Jahresende weiterhin Anmelde-Listen für die Sonn- und Feiertags-Gottesdienste geführt, diese jedoch nur mit Namensnennung - ohne Adresse, da sie nicht mehr für die Kontakt-Nachverfolgung genutzt werden sollen.